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BEITRAG ZUR ERWEITIERUNG DER EU     (02.07.2015)

Autonomer Beitrag zugunsten Kroatiens

Am 1. Juli 2013 trat Kroatien als 28. Mitgliedsstaat der Europäischen Union (EU) bei. Die Schweiz hat beschlossen, zur Verringerung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten innerhalb der erweiterten EU einen autonomen Beitrag in der Höhe von 45 Millionen Franken zur Finanzierung verschiedener bilateraler Kooperationsprojekte in Kroatien zu leisten. Mit dem Erweiterungsbeitrag festigt die Schweiz ihre wirtschaftlichen und politischen Beziehungen zu Kroatien.

Stand der Dinge


Wie schon beim Erweiterungsbeitrag an Bulgarien und Rumänien wurden die grundsätzlichen Modalitäten des Beitrags zugunsten Kroatiens in einem Zusatz zur bestehenden Absichtserklärung (MoU) mit der EU festgelegt. Dieser Zusatz wurde vom Bundesrat am 30. April 2014 genehmigt und am 2. Mai 2014 abgeschlossen. Am 28. Mai 2014 hat der Bundesrat dem Parlament gestützt auf das Bundesgesetz über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas (BG Ost) die Botschaft über einem Rahmenkredit von 45 Millionen Franken zugunsten Kroatiens überwiesen. Dieser wurde am 11. Dezember 2014 vom Parlament genehmigt. Die Modalitäten für die genaue Umsetzung des Schweizer Beitrags wurden in einem bilateralen Rahmenabkommen zwischen der Schweiz und Kroatien festgelegt. Die beiden Parteien haben das Rahmenabkommen am 30. Juni 2015 unterzeichnet.

Hintergrund


Dank des Schweizer Erweiterungsbeitrags konnten seit 2008 zahlreiche Projekte zur Verringerung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten in der erweiterten EU finanziert werden. Dieser autonome Beitrag beläuft sich auf insgesamt 1,302 Milliarden Franken. Davon entfallen 1 Milliarde Franken auf die zehn 2004 beigetretenen Länder (EU-10: Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern), 257 Millionen Franken auf Bulgarien und Rumänien (EU-2), die 2007 beigetreten sind und 45 Millionen Franken auf Kroatien, das 2013 beigetreten ist. Der Zeitraum für die Verpflichtung der Kredite (Auswahl der Kooperationsprojekte) erstreckt sich im Regelfall über fünf Jahre. Diese Periode ging für die EU-10-Länder am 14. Juni 2012 zu Ende, für die EU-2 am 7. Dezember 2014. Die Projekte müssen innerhalb von zehn Jahren umgesetzt sein, also bis Mitte Juni 2017 für die EU-10 und bis Dezember 2019 für die EU-2.


Mit dem Beitrag in der Höhe von 45 Mio. CHF bestätigen Bundesrat und Parlament ihre Absicht, Kroatien gleich zu behandeln wie die anderen seit 2004 beigetretenen neuen Mitgliedstaaten der EU. Die Verpflichtung der Mittel für konkrete Projekte in Kroatien muss bis Ende Mai 2017 erfolgen. Dieser Zeitpunkt entspricht dem Ende der Geltungsdauer des Bundesgesetzes über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas, das die esetzesgrundlage für den Schweizer Erweiterungsbeitrag bildet. Die Umsetzung der Projekte in Kroatien erfolgt anschliessend bis spätestens im Dezember 2024.

Inhalt


Nach der am 7. Juni 2013 abgeschlossenen Ratifizierung des Beitrittsvertrags durch alle Mitgliedsstaaten der EU trat Kroatien am 1. Juli 2013 als 28. Mitgliedsstaat der EU bei. Der Beitritt Kroatiens, der auf die Erweiterungen von 2004 und 2007 folgte, entspricht dem Grundgedanken der EU-Erweiterungspolitik, welche die Stabilität erhöhen, zu einem günstigen Umfeld für wirtschaftliche Entwicklung beitragen und den internen Reformprozess in den Ländern des westlichen Balkans beschleunigen soll.


Mit insgesamt 45 Millionen Franken steht der Schweizer Beitrag für Kroatien in einem angemessenen Verhältnis zu jenem, der in der Vergangenheit für die anderen neuen EU-Mitglieder gewährt wurde. Das Engagement der Schweiz zugunsten Kroatiens ist die folgerichtige Fortsetzung der Unterstützung, die den westlichen Balkanstaaten bereits seit den Neunzigerjahren im Rahmen der Transitionshilfe zuteil wird. Die Unterstützung dürfte dazu beitragen, die jetzt schon engen wirtschaftlichen und politischen Beziehungen der Schweiz zu diesem neuen Mitgliedsstaat in Bereichen wie Sicherheit, Umwelt, Gesundheit und Entwicklung des Privatsektors zu festigen. Zudem dürfte der Beitrag neue Marktchancen für die Schweizer Exportindustrie eröffnen, indem die Sichtbarkeit der Schweiz erhöht wird. Allgemein ist der Erweiterungsbeitrag Ausdruck der Solidarität der Schweiz, die sich an den gemeinsamen Bemühungen um Einigung, Stabilität und Wohlstand auf dem europäischen Kontinent beteiligt.

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