Stand der Dinge
Wie schon beim Erweiterungsbeitrag an Bulgarien und
Rumänien wurden die grundsätzlichen Modalitäten des
Beitrags zugunsten Kroatiens in einem Zusatz zur
bestehenden Absichtserklärung (MoU) mit der EU
festgelegt. Dieser Zusatz wurde vom Bundesrat am 30.
April 2014 genehmigt und am 2. Mai 2014 abgeschlossen.
Am 28. Mai 2014 hat der Bundesrat dem Parlament
gestĂĽtzt auf das Bundesgesetz ĂĽber die Zusammenarbeit
mit den Staaten Osteuropas (BG Ost) die Botschaft ĂĽber
einem Rahmenkredit von 45 Millionen Franken zugunsten
Kroatiens ĂĽberwiesen. Dieser wurde am 11. Dezember
2014 vom Parlament genehmigt. Die Modalitäten für die
genaue Umsetzung des Schweizer Beitrags wurden in
einem bilateralen Rahmenabkommen zwischen der Schweiz
und Kroatien festgelegt. Die beiden Parteien haben das
Rahmenabkommen am 30. Juni 2015 unterzeichnet.
Hintergrund
Dank des Schweizer Erweiterungsbeitrags konnten seit
2008 zahlreiche Projekte zur Verringerung der
wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten in der
erweiterten EU finanziert werden. Dieser autonome
Beitrag beläuft sich auf insgesamt 1,302 Milliarden
Franken. Davon entfallen 1 Milliarde Franken auf die
zehn 2004 beigetretenen Länder (EU-10: Estland,
Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien,
Tschechische Republik, Ungarn, Zypern), 257 Millionen
Franken auf Bulgarien und Rumänien (EU-2), die 2007
beigetreten sind und 45 Millionen Franken auf
Kroatien, das 2013 beigetreten ist. Der Zeitraum fĂĽr
die Verpflichtung der Kredite (Auswahl der
Kooperationsprojekte) erstreckt sich im Regelfall ĂĽber
fünf Jahre. Diese Periode ging für die EU-10-Länder am
14. Juni 2012 zu Ende, fĂĽr die EU-2 am 7. Dezember
2014. Die Projekte mĂĽssen innerhalb von zehn Jahren
umgesetzt sein, also bis Mitte Juni 2017 fĂĽr die EU-10
und bis Dezember 2019 fĂĽr die EU-2.
Mit dem Beitrag in der Höhe von 45 Mio. CHF
bestätigen Bundesrat und Parlament ihre Absicht,
Kroatien gleich zu behandeln wie die anderen seit 2004
beigetretenen neuen Mitgliedstaaten der EU. Die
Verpflichtung der Mittel fĂĽr konkrete Projekte in
Kroatien muss bis Ende Mai 2017 erfolgen. Dieser
Zeitpunkt entspricht dem Ende der Geltungsdauer des
Bundesgesetzes ĂĽber die Zusammenarbeit mit den Staaten
Osteuropas, das die esetzesgrundlage fĂĽr den Schweizer
Erweiterungsbeitrag bildet. Die Umsetzung der Projekte
in Kroatien erfolgt anschliessend bis spätestens im
Dezember 2024.
Inhalt
Nach der am 7. Juni 2013 abgeschlossenen Ratifizierung des Beitrittsvertrags
durch alle Mitgliedsstaaten der EU trat Kroatien am 1. Juli 2013 als 28.
Mitgliedsstaat der EU bei. Der Beitritt Kroatiens, der auf die Erweiterungen von
2004 und 2007 folgte, entspricht dem Grundgedanken der EU-Erweiterungspolitik,
welche die Stabilität erhöhen, zu einem günstigen Umfeld für wirtschaftliche
Entwicklung beitragen und den internen Reformprozess in den Ländern des
westlichen Balkans beschleunigen soll.
Mit insgesamt 45 Millionen Franken steht der Schweizer Beitrag fĂĽr Kroatien in
einem angemessenen Verhältnis zu jenem, der in der Vergangenheit für die anderen
neuen EU-Mitglieder gewährt wurde. Das Engagement der Schweiz zugunsten
Kroatiens ist die folgerichtige Fortsetzung der UnterstĂĽtzung, die den
westlichen Balkanstaaten bereits seit den Neunzigerjahren im Rahmen der
Transitionshilfe zuteil wird. Die UnterstĂĽtzung dĂĽrfte dazu beitragen, die jetzt
schon engen wirtschaftlichen und politischen Beziehungen der Schweiz zu diesem
neuen Mitgliedsstaat in Bereichen wie Sicherheit, Umwelt, Gesundheit und
Entwicklung des Privatsektors zu festigen. Zudem dĂĽrfte der Beitrag neue
Marktchancen für die Schweizer Exportindustrie eröffnen, indem die Sichtbarkeit
der Schweiz erhöht wird. Allgemein ist der Erweiterungsbeitrag Ausdruck der
Solidarität der Schweiz, die sich an den gemeinsamen Bemühungen um Einigung,
Stabilität und Wohlstand auf dem europäischen Kontinent beteiligt.
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