ICTY missachtete in seinem Richterspruch folgende Strafprozess-Rechtsgrundsätze:
1. Den Grundsatz der möglich kurzen Prozessdauer. Die Prozessdauer von 13 Jahren und 7 Monaten höhnt jede Gerechtigkeit.
2. Den Grundsatz, dass die Beweislast beim Ankläger liegt. Richter Agius rechtfertigte das Urteil mit den Worten: ʺdie Angeklagten haben nicht beweisen können…. ʺ
3. Den Grundsatz "in dubio pro reo"
Das Gericht hat den bosnischen Kroaten nicht vorgeworfen die Kriegsverbrechen direkt begangen oder angeordnet zu haben. Sie wurden verurteilt, weil sie angeblich zusammen mit der kroati¬schen Führung Mitglieder der "verbrecherischen Organisation" waren, mit dem Ziel Teile von Bosnien ethnisch von bosnischen Moslems zu säubern und Kroatien anzuschliessen um ein Grosskroatien zu schaffen. Obwohl in keiner Weise beteiligt, wurden sie damit für einige Verbrechen an Moslems verantwortlich gemacht. Diese Hypothese stützte das Gericht nicht mit materiellen Beweisen sondern nur mit Zeugenaussagen.
Tatsachen, die dagegen sprechen, missachtete das Gericht völlig, z.B. dass
- Bosnische Kroaten sich im Referendum für den unabhängigen Staat Bosnien und Herzegowina in bestehenden Grenzen aussprachen
- Kroatien als erstes Land der Welt den Staat Bosnien und Herzegowina anerkannte
- Kroatien rund 400'000 bosnische Moslems, die von Serben vertrieben wurden, aufgenommen und versorgt hat. Und das unter der Bürde der eigenen 400'000 Flüchtlingen aus den von den Serben eroberten kroatischen Gebieten
- die bosnischen Moslems mit Waffen ungehindert über Kroatien beliefert wurden
- verwundete moslemische Soldaten in Kroatien medizinisch versorgt wurden
- Kroatien humanitäre Hilfe an bosnische Moslems leistete
- General Praljak selbst viele vertriebene Moslems in seinem Haus versorgte. Er hat sogar darauf bestanden, der notleidenden muslimischen Zivilbevölkerung mit Nahrung zu helfen.
Unter Berücksichtigung der oben aufgeführten Tatsachen ist die Hypothese der verbrecherischen Organisation absurd.
Praljaks Selbsttötung ist die denkbar radikalste Protestgeste gegen die Arbeit des ICTY
General Praljak hat sich nicht umgebracht um einer langen Haftstrafe zu entgehen. Ueblicherweise werden die Verurteilten nach dem Absitzen von 2/3 der Strafe, freigelassen. Da er bereits mehr als 13 Jahre in Haft sass, wäre er bald wieder frei. Er konnte die Ungerechtigkeit einfach nicht ertragen.
ICTY müsste angeklagt werden wegen unterlassener Hilfeleistung
Begründung: General Praljak hat nach der Urteilsverkündung Gift getrunken. Es hätte sofort gehandelt werden müssen (Magenspülung), aber es wurde alles andere angeordnet: Sicherheitskräfte, Feuer-wehrleute, Abriege¬lung des Gerichtgebäudes…, nur nicht die notwendige medizinische Hilfe. Der Krankenwagen kam zwei Stunden nach dem Vorfall! General Praljak starb nicht im Spital, wie alle Medien berichteten, sondern bereits im Gerichtsgebäude.
Die Frage am Schluss:
Anna Göldi wurde 1782 in der Schweiz der Hexerei beschuldigt und hingerichtet. Rehabilitiert wurde sie erst nach 126 Jahren. Wie lange wird General Praljak auf seine Rehabilitation warten müssen?
Dipl. El. Ing. Osvin Gaupp,
Chefredaktor „Društvene obavijesti“ – Zeitschrift des Kroatischen Kulturvereins in der Schweiz
Zürich, 09. Dezember 2017
www.hkz-kkv.ch
Darko Kolić, Osvin Gaupp
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