Es erschallen immer schöne Worte, wenn eine fremde Macht
das Selbstbestimmungsrecht eines anderen Landes
einschränken will.
Seien das die Versprechen Freiheit und
Gleichheit, sei es der Ruf nach Menschenrechten,
Frieden, Harmonisierung, Wohlstand, Öffnung,
internationale Freundschaft, Zusammengehörigkeit,
Solidarität.
Und immer glauben fremde Mächte zu
wissen, was besser für unser Land sei.
Bedrohungen
So belehrt uns doch der EU-Kommissar
László Andor im Zusammenhang mit der Initiative
"Masseneinwanderung stoppen": Die Schweizer Wirtschaft
sei auf die Zuwanderung angewiesen. Die zwanzig
Prozent ausländischer Arbeitskräfte seien aus dem
Schweizer Alltag nicht mehr wegzudenken, verkündet der
Vertreter der EU, der die Schweiz "institutionell
einbinden" will. Wieso weiss der Herr im fernen
Brüssel, was der Schweiz zum Segen gereicht? Warum
sorgt er sich denn so um die Schweiz?
Anpassung oder Widerstand - das ist
die Dauerfrage in der Geschichte unseres Landes.
Meine Damen und Herren, sehr geehrter
Herr Bundespräsident, verstehen Sie vielleicht, dass
es mich schaudert, wenn der Präsident der
EU-Kommission, der von der Schweiz die Ãœbernahme von
EU-Recht - und damit die Preisgabe ihrer
Unabhängigkeit - verlangt, vom Bundesrat mit "Son
Excellence Monsieur José Manuel Barroso, Président de
la Commission européenne" angeschrieben wird.
Schon der Gründer unserer SVP, der
unbeugsame und überzeugungsstarke Fritz Bopp, der sich
vom Bauernknecht zum Nationalrat und Redaktor
hochgearbeitet hatte, warnte 1920 vor dem Eintritt der
Schweiz in den Völkerbund:
"Unserem Land drohte nicht dann
die grösste Gefahr, wenn Kanonenschlünde seine Grenzen
bedrohten, sondern dann, wenn ausländische Staatsleute
unsere Politiker in ein Übermass von Liebenswürdigkeit
verstrickten. Dann wie nie gilt für uns: Betet, freie
Schweizer, betet."
Wie ich Ihnen letztes Jahr erzählte,
hat ein Älpler in der Innerschweiz dieses Gebet
bereits in seinen Alpsegen aufgenommen, indem er über
die Matten rief:
"Herr Gott, b'hüet is vor Wätter
und Wind, und vor Bundesröt, wo z'Brüssel sind!"
Noch weiter ging dieser Walliser, den
ich im vergangenen Jahr ebenfalls auf einer
sommerlichen Bergwanderung traf und der bei
Sonnenuntergang über die Berge rief:
"Chömet Chüe, ig will i Schtall eu
locke.
Ou ali Bundesröt, dass si ned z'Brüssu hocke!"
Lob den Mächtigen - Leid dem Volk
Die Preisgabe der eigenen
Souveränität, die Anpassung an ausländische
Obrigkeiten bringt den Regierenden oft Ansehen, Lob,
Geld und Prestige, dem Volk aber das Gegenteil.
Lassen Sie sich nicht durch süsse Töne
fremder Mächte verführen.
Bewahren wir für alle Zeiten unsere
Unabhängigkeit. Sie ist die Voraussetzung für die
Freiheit! 1848, nach fünfzig Jahren Fremdherrschaft,
nahm die Schweiz das Heft endlich wieder selber in die
Hand und gab sich - gegen heftigsten ausländischen
Widerstand - eine eigene Verfassung: Die
Schweizerische Bundesverfassung.
Aus Erfahrung wusste man endlich, was
das Wichtigste ist:
"Der Bund hat zum Zweck:
Behauptung der Unabhängigkeit des Vaterlandes gegen
aussen, Handhabung von Ruhe und Ordnung im Innern,
Schutz der Freiheit und der Rechte der
Eidgenossenschaft und Beförderung ihrer gemeinsamen
Wohlfahrt."
Das gilt heute noch. Die heutige
Bundesverfassung hält wörtlich fest:
"Art. 2 Zweck
1: Die Schweizerische Eidgenossenschaft schützt die
Freiheit und die Rechte des Volkes und wahrt die
Unabhängigkeit und die Sicherheit des Landes."
Und weil man um den Wert der
Unabhängigkeit wusste, stellte man im schweizerischen
Strafgesetzbuch "Angriffe auf die Unabhängigkeit der
Eidgenossenschaft" in Artikel 266 unter Strafe. Dieser
hält fest:
"Wer eine Handlung vornimmt, die
darauf gerichtet ist, die Unabhängigkeit der
Eidgenossenschaft zu verletzen oder zu gefährden, eine
die Unabhängigkeit der Eidgenossenschaft gefährdende
Einmischung einer fremden Macht in die Angelegenheit
der Eidgenossenschaft herbeizuführen, wird mit
Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft."
Ausländischer Druck
Die Geschichte der Schweiz ist eine
fortwährende Geschichte des Freiheitskampfs gegen
Anfeindungen von aussen. Aber auch gegen Anfeindungen
von Verblendeten und Bequemen im Innern.
Unser Bundesrat Ueli Maurer hat einmal
treffend vom ständigen Freiheitsneid des Auslandes und
von der ständigen Freiheitsmüdigkeit im Inland
gesprochen.
Das gilt auch und ganz besonders in
der heutigen Zeit. Es ist hochaktuell.
In einer Zeit, da jeder jeden bedroht.
Wo jedem, der nicht gewillt ist, fremdes Recht zu
übernehmen, mit sanfter und weniger sanfter Gewalt
gedroht wird. Sei dies durch die USA, die OECD, die
Uno, die G-20 und in diesen Tagen insbesondere durch
die EU.
EU-Kommissionspräsident Barroso oder
der EU-Botschafter Jones drohen dem Schweizer Volk vor
der Abstimmung über die Initiative gegen die
Masseneinwanderung unverhohlen mit Sanktionen, falls
sich der Souverän erdreisten sollte, für
Beschränkungen zu stimmen.
Unsere schweizerische Freiheit führt
stets zu Bewunderung, aber auch zu Neid. Ausländische
Regierungen, die ihren Bürgern weniger Freiheit geben,
fühlen sich dadurch herausgefordert und verlangen
einen Abbau unserer Freiheit.
Schon 1848 passte die Schweiz als
Republik mit einer freiheitlich-liberalen Verfassung
nicht ins Konzept des monarchistischen Europa.
Die Grossen und Mächtigen hatten kein
Verständnis für den freiheitlichen Sonderweg unseres
Kleinstaates. Denn sie dachten und denken in den
Kategorien der Macht, wir aber in den Kategorien der
Freiheit.
Inmitten von heissen und kalten
Kriegen
Auch vor hundert Jahren, im Ersten
Weltkrieg, wurden im Innern die angebliche Passivität
und das Abseitsstehen der Schweiz kritisiert. In den
Eliten der Deutschschweiz bewunderte man das Deutsche
Reich als grosse Wirtschafts-, Militär- und
Kulturmacht.
Umgekehrt hätten manche Eliten der
Westschweiz im Ersten Weltkrieg ein Losschlagen auf
der Seite Frankreichs gewünscht.
Der Dichter Carl Spitteler warnte
damals vor den Grossmächten und vor der
Staatsverherrlichung:
"In der Tat lässt sich die ganze
Weisheit der Weltgeschichte in einem einzigen Satz
zusammenfassen: Jeder Staat raubt, so viel er kann."
Europa-Abstimmung 1992
Hier im Albisgütli, in diesen
"Heiligen Hallen" beschloss die Zürcher SVP 1992 als
erste Partei in der Schweiz überhaupt die Parole zum
"Vertrag über den Beitritt der Schweiz zum
Europäischen Wirtschaftsraum" (EWR). Ein grosses Nein!
Der EWR-Vertrag verlangte, dass die
Schweiz einen Grossteil des europäischen Rechtes zu
übernehmen hätte und sich fremder Gerichtsbarkeit
unterstelle, also eine Schweiz "mit fremdem Recht und
fremden Richtern".
Genau das Gleiche wird auch heute
wieder verlangt mit der institutionellen Bindung an
die EU!
Ein typischer Kolonialvertrag! Ein
Schlag gegen Unabhängigkeit und Freiheit.
Der Bundesrat schrieb in seiner
Botschaft ans Parlament:
"Unsere Teilnahme am EWR kann
nicht mehr als das letzte Wort in unserer
Integrationspolitik gelten. Sie ist im Rahmen einer
Europa-Strategie zu sehen, die in zwei Phasen ablaufen
soll und den vollumfänglichen Beitritt der Schweiz zur
EG zum Ziel hat."
1992 prasselte eine ungeheure
Propagandalawine auf das Schweizer Volk nieder.
Bundesrat, Parlament, Kantonsregierungen, die
Economiesuisse und sogar der Schweizerische
Gewerbeverband bedrohten die Bürger: Das Ja zum
EWR-Vertrag und also zum späteren EU-Beitritt sei die
einzige Möglichkeit für die Schweiz.
Die Economiesuisse prophezeite bei
einem Nein den Untergang der Schweizer Wirtschaft und
verlangte eine Öffnung der Schweiz - unter der man die
Integration der Schweiz in die EU (damals noch EG)
verstand. Das sei der alternativlose Weg der Schweiz.
Es gibt nichts Neues unter der Sonne -
auch heute nicht. Heute hören Sie wieder die gleichen
falschen Propheten im Zusammenhang mit der
Volksinitiative gegen die Masseneinwanderung. Die
gleiche Classe politique und die gleiche Classe
économique behaupten, die Masseneinwanderung sei zum
Wohl des Landes.
Das gleiche Muster werden wir in den
kommenden Monaten in Bezug auf die "institutionelle
Anbindung" erleben.
Lasst euch nicht irreführen!
Aber wir rufen das Schweizer Volk auf:
Lasst euch nicht irreführen! Horcht auf eure innere
Stimme, verteidigt Freiheit und Unabhängigkeit! Die
Wirtschaftsverbände und die Manager sind in diesen
Fragen schlechte Ratgeber! Dasselbe gilt für die
Classe politique. Das sollte uns die Geschichte
lehren!
Nachdem die Schweizer sich am 6.
Dezember 1992 erdreistet hatten, den EWR- und
EU-Beitritt abzulehnen, kam die Quittung von der
Regierung in der Art, wie seinerzeit vom Direktorium
der Helvetischen Republik.
Noch am Abstimmungssonntag vom 6.
Dezember 1992 kommentierte der damalige
Wirtschaftsminister Jean-Pascal Delamuraz in ehrlicher
Empörung mit zornesrotem Gesicht die Tatsache, dass
bei einer Rekordstimmbeteiligung von 78,8 Prozent Volk
und Stände den EWR-Vertrag und damit den Beitritt zur
EU abgelehnt hatten.
"'C'est un dimanche noir, rief er in
die Mikrofone. Die Schweiz sei verloren! Der
europäischen Jugend - nicht der Schweiz - gehöre die
Zukunft. So wurde mit dem Schweizer Volk abgerechnet.
Herr Delamuraz konnte bei seinem
Bedauern über die missliche Zukunft der Schweizer
Jugend nicht wissen, dass im Jahr 2014 die
Jugendarbeitslosigkeit etwa im EU-Land Spanien bei
sechzig Prozent liegen würde! Doch genau wie der
Bundesrat damals vor und nach der EWR-Abstimmung
falsch prognostizierte, prognostiziert er auch heute
wieder falsch: Es gebe keine Alternativen - weder zur
Masseneinwanderung noch zu den institutionellen
Bindungen an die EU.
Wir können nur hoffen, dass auch in
diesen kommenden Abstimmungen, jener über die
Masseneinwanderung und jener über die
an die EU, die Schweiz wie 1992 ihren eigenen,
bewährten Weg geht und unerbittlich an der Freiheit
und Unabhängigkeit festhält.
"Paradies EU"
Ein Blick auf Europa zeigt deutlich,
was aus der damals so zum Paradies erklärten
Europäischen Union geworden ist.
Aus der Prophezeiung des damaligen
EU-Funktionärs Jacques Delors, der 1992 den Schweizern
versprach, die Arbeitslosigkeit sei im Jahre 2000
innerhalb der EU überwunden, ist das Gegenteil
geworden.
Die Jugendarbeitslosigkeit erreicht
Rekordwerte. Bei den Erwachsenen sind 26,7 % ohne
Arbeit, in Griechenland sogar 27,3 %. Die
durchschnittliche Arbeitslosenquote in der Euro-Zone
liegt bei 12,1 %.
Die Verschuldenskrise der EU-Staaten
ist erschreckend. Die gemeinsame Euro-Währung erweist
sich - wie wir vorausgesagt haben - als Desaster.
Mit Statistiken wurde geschummelt,
getrickst und gefälscht. Gewisse Länder erfüllten die
vorher vereinbarten Bedingungen nicht annähernd - und
wurden trotzdem in den gemeinsamen Währungsraum
aufgenommen.
Und an diese intellektuelle
Fehlkonstruktion will man uns <"institutionell"
binden!
Das bedeutet die Preisgabe der
Unabhängigkeit und damit der Freiheit. Zum Nachteil
der Schweiz!
Meine Damen und Herren, weil die
Schweizer Stimmbürger an der Unabhängigkeit und
Freiheit festhielten, geht es dieser am 6. Dezember
1992 von Wirtschaftsverbänden und der Classe politique
für verloren erklärten, ja geradezu totgesagten
Schweiz im Vergleich zu Europa gut. "Die Schweiz -
Insel des Wohlstandes", lese ich in ausländischer
Presse.
Institutionelle Bindung an die EU
Die Schweizer Stimmbürger (ich rufe in
Erinnerung: In der Schweiz ist dies der Souverän)
sehen heute die "Fehlkonstruktion EU" und den Wert der
schweizerischen Unabhängigkeit. Und zwar viel klarer,
als dies 1992 der Fall war.
Darum wollen heute neunzig Prozent der
Schweizer keinen EU-Beitritt. Leider ist das in
Bundesbern genau umgekehrt.
Auch ist offensichtlich, dass die
Schweizer kein fremdes Recht automatisch übernehmen
und keine fremden Richter wollen. Darum lehnen wir die
Forderung des EU-Kommissionspräsidenten Barroso ab,
wonach die Schweiz "institutionellen Einbindungen in
den EU-Entscheidungsfindungsprozess und in die
EU-Rechtsprechung" eingehen müsse.
Herr Barroso droht: Sonst gebe es
keine weiteren bilateralen Verträge. O, Herr Barroso,
zum Glück braucht die Schweiz keine Verträge mehr.
Bittsteller ist die EU - nicht die Schweiz. Auch wenn
möglicherweise einige in der Bundesverwaltung noch als
"Demandeurs" auftreten - weil sie in die EU wollen.
Aber was tut die Schweiz mit dieser
Forderung aus Brüssel? Leider gehen wir hier noch
weitgehend auf sumpfigem Gelände. Was wir wissen, ist
nur, dass der Bundesrat diesen Angriff auf die
Unabhängigkeit nicht zurückweist.
Wir wissen auch, dass der Bundesrat am
18. Dezember 2013 das Mandat für Verhandlungen mit der
Europäischen Union im institutionellen Bereich
verabschiedet hat. Aber was er konkret verabschiedet
hat, wissen wir nicht. Eine Herausgabe dieses Mandats
sei nicht möglich, beschied uns das EDA. Diese
Geheimniskrämerei macht uns misstrauisch. Da ist etwas
faul im Staate Schweiz!
Wir wissen auch: Der
Bundesratsbeschluss umfasst offenbar vier Seiten. Da
steht wohl vieles drin, was wir Bürger nicht wissen
dürfen!
Also hören wir auf den Text und die
Aussagen des Aussenministers an der Pressekonferenz
vom 18. Dezember 2013. Dort heisst es: Der Bundesrat
wolle "den bilateralen Weg erneuern und stärken, um
den Wohlstand und die Unabhängigkeit der Schweiz
weiterhin zu garantieren".
Das tönt nicht schlecht, aber um die
Unabhängigkeit zu garantieren, braucht es doch kein
vierseitiges Mandat an die EU. Das Einhalten von
Artikel 2 der Bundesverfassung genügt.
Oder will man fremdes Recht und fremde
Richter übernehmen, was die Unabhängigkeit zerstört,
um die Unabhängigkeit zu garantieren? Ist es etwa wie
damals vor zweihundert Jahren? Man bringt die
"liberté", um die Freiheit zu zerstören?
Natürlich ist die Versuchung gross,
alles, was man mit der EU vereinbart, als "Wahrung der
Unabhängigkeit" zu bezeichnen.
Herr Staatssekretär Rossier hat die
Sache vor einem halben Jahr auf eine Kurzformel
gebracht: "Ja, es sind fremde Richter, es geht aber
auch um fremdes Recht." Diese Worte kann man drehen
und wenden, wie man will: Sie verstossen gegen unsere
Freiheit, gegen unsere Unabhängigkeit und gegen die
direkte Demokratie. Das wollen wir nicht!
Verschleierung
Aber der Bundesrat beruhigt: Die
gewählte Lösung beinhalte keine automatische Übernahme
von EU-Recht. Lediglich eine dynamische!
Was ist jetzt das wieder "Cheibs"? Ist
die dynamische schneller als die automatische?
Weiter lesen wir: Die Schweiz müsse
die Möglichkeit haben, unter Einhaltung sämtlicher
nationaler Verfahren (zum Beispiel durch ein
Referendum) darüber zu entscheiden, ob sie neues
EU-Recht in ein bilaterales Abkommen übernehmen will.
Also kein Unterschied zu heute? Könnte man meinen!
Und zu den fremden Richtern heisst es
verharmlosend: Fragen zur Auslegung von EU-Recht, das
Teil eines bilateralen Abkommens ist, könnten bei
Bedarf von der Schweiz oder von der EU dem Gerichtshof
der Europäischen Union (EuGH) vorgelegt werden.
Was ist das jetzt wieder für eine
"cheibe" Sprache? Gerichte werden doch zum Richten
angerufen und nicht, um eine Meinung abzugeben. Was
versteckt sich hier hinter dieser Formulierung?
Dann liest man weiter und erfährt das
Gegenteil:
"Der Europäische Gerichtshof legt das
EU-Recht verbindlich aus. Differenzen werden auf
dieser Grundlage durch die beiden Parteien
einvernehmlich beigelegt." Falls dies nicht gelingt,
können verhältnismässige "Ausgleichsmassnahmen" bis
hin zur teilweisen oder vollständigen Suspendierung
des entsprechenden Abkommens ergriffen werden.
Aha, meine Damen und Herren, jetzt ist
der Schuss draussen: Das fremde Gericht entscheidet.
Will die Schweiz diesen Entscheid nicht akzeptieren,
führt dies zu Sanktionen gegen die Schweiz. Das neue
Wort für Sanktionen heisst jetzt
"Ausgleichsmassnahmen".
Das ist eines freien Staates unwürdig
und verletzt unsere Unabhängigkeit. Was das heisst,
haben wir schon vor zweihundert Jahren erlebt. Wir
wollen keine solchen Zustände mehr! Kein fremdes Recht
und keine fremden Richter! Auch keine
Scheinsouveränität.
Da wird so getan, Herr
Bundespräsident, als würde man der EU die Stirn bieten
und die schweizerische Unabhängigkeit wahren. Dabei
wird in Wirklichkeit der Wunsch der EU zur
institutionellen Einbindung der Schweiz erfüllt. Das
dulden wir nicht!
Obwohl Volk und Stände 1992 nach einer
aufwühlenden Auseinandersetzung den Beitritt der
Schweiz zum EWR verworfen haben, will der Bundesrat
2014 das Land den EU-Gesetzen und den EU-Richtern
unterwerfen. Er will die Wichtigkeit dieses Geschäfts
zudecken und es als blosses Routinegeschäft verkaufen.
Was man Erneuerung des Bilateralismus
nennt, ist in Tat und Wahrheit ein grosser Schritt zum
EU-Beitritt.
Es ist der EU-Beitritt auf Samtpfoten!
Ein EU-Beitritt mit verbundenen Augen!
Dieser Vertrag muss wie der
EWR-Vertrag dem obligatorischen Gesetzesreferendum
unterstellt werden und ist abzulehnen.
Ihnen - Herr Bundespräsident - und uns
allen wünsche ich ein gutes Jahr. Und ich rufe zu
Ehren unseres unabhängigen Landes: Viva la Svizra!
Viva la Svizzera! Vive la Suisse! Es lebe die Schweiz!
Von
Christoph Blocher, Nationalrat
Schweizerzeit,
31.01.2014 |