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ALBISGÃœTLI-REDE VOM 17. JANUAR 2014. (AUSZÃœGE)     (31.01.2014)

"Kein EU-Beitritt auf Samtpfoten"

Es erschallen immer schöne Worte, wenn eine fremde Macht das Selbstbestimmungsrecht eines anderen Landes einschränken will.

Seien das die Versprechen Freiheit und Gleichheit, sei es der Ruf nach Menschenrechten, Frieden, Harmonisierung, Wohlstand, Öffnung, internationale Freundschaft, Zusammengehörigkeit, Solidarität.

 

Und immer glauben fremde Mächte zu wissen, was besser für unser Land sei.

Es erschallen immer schöne Worte, wenn eine fremde Macht das Selbstbestimmungsrecht eines anderen Landes einschränken will.

Seien das die Versprechen Freiheit und Gleichheit, sei es der Ruf nach Menschenrechten, Frieden, Harmonisierung, Wohlstand, Öffnung, internationale Freundschaft, Zusammengehörigkeit, Solidarität.

Und immer glauben fremde Mächte zu wissen, was besser für unser Land sei.

Bedrohungen

So belehrt uns doch der EU-Kommissar László Andor im Zusammenhang mit der Initiative "Masseneinwanderung stoppen": Die Schweizer Wirtschaft sei auf die Zuwanderung angewiesen. Die zwanzig Prozent ausländischer Arbeitskräfte seien aus dem Schweizer Alltag nicht mehr wegzudenken, verkündet der Vertreter der EU, der die Schweiz "institutionell einbinden" will. Wieso weiss der Herr im fernen Brüssel, was der Schweiz zum Segen gereicht? Warum sorgt er sich denn so um die Schweiz?

Anpassung oder Widerstand - das ist die Dauerfrage in der Geschichte unseres Landes.

Meine Damen und Herren, sehr geehrter Herr Bundespräsident, verstehen Sie vielleicht, dass es mich schaudert, wenn der Präsident der EU-Kommission, der von der Schweiz die Übernahme von EU-Recht - und damit die Preisgabe ihrer Unabhängigkeit - verlangt, vom Bundesrat mit "Son Excellence Monsieur José Manuel Barroso, Président de la Commission européenne" angeschrieben wird.

Schon der Gründer unserer SVP, der unbeugsame und überzeugungsstarke Fritz Bopp, der sich vom Bauernknecht zum Nationalrat und Redaktor hochgearbeitet hatte, warnte 1920 vor dem Eintritt der Schweiz in den Völkerbund:

"Unserem Land drohte nicht dann die grösste Gefahr, wenn Kanonenschlünde seine Grenzen bedrohten, sondern dann, wenn ausländische Staatsleute unsere Politiker in ein Übermass von Liebenswürdigkeit verstrickten. Dann wie nie gilt für uns: Betet, freie Schweizer, betet."

Wie ich Ihnen letztes Jahr erzählte, hat ein Älpler in der Innerschweiz dieses Gebet bereits in seinen Alpsegen aufgenommen, indem er über die Matten rief:

"Herr Gott, b'hüet is vor Wätter und Wind, und vor Bundesröt, wo z'Brüssel sind!"

Noch weiter ging dieser Walliser, den ich im vergangenen Jahr ebenfalls auf einer sommerlichen Bergwanderung traf und der bei Sonnenuntergang über die Berge rief:

"Chömet Chüe, ig will i Schtall eu locke.
Ou ali Bundesröt, dass si ned z'Brüssu hocke!"

Lob den Mächtigen - Leid dem Volk

Die Preisgabe der eigenen Souveränität, die Anpassung an ausländische Obrigkeiten bringt den Regierenden oft Ansehen, Lob, Geld und Prestige, dem Volk aber das Gegenteil.

Lassen Sie sich nicht durch süsse Töne fremder Mächte verführen.

Bewahren wir für alle Zeiten unsere Unabhängigkeit. Sie ist die Voraussetzung für die Freiheit! 1848, nach fünfzig Jahren Fremdherrschaft, nahm die Schweiz das Heft endlich wieder selber in die Hand und gab sich - gegen heftigsten ausländischen Widerstand - eine eigene Verfassung: Die Schweizerische Bundesverfassung.

Aus Erfahrung wusste man endlich, was das Wichtigste ist:

"Der Bund hat zum Zweck: Behauptung der Unabhängigkeit des Vaterlandes gegen aussen, Handhabung von Ruhe und Ordnung im Innern, Schutz der Freiheit und der Rechte der Eidgenossenschaft und Beförderung ihrer gemeinsamen Wohlfahrt."

Das gilt heute noch. Die heutige Bundesverfassung hält wörtlich fest:

"Art. 2 Zweck
1: Die Schweizerische Eidgenossenschaft schützt die Freiheit und die Rechte des Volkes und wahrt die Unabhängigkeit und die Sicherheit des Landes."

Und weil man um den Wert der Unabhängigkeit wusste, stellte man im schweizerischen Strafgesetzbuch "Angriffe auf die Unabhängigkeit der Eidgenossenschaft" in Artikel 266 unter Strafe. Dieser hält fest:

"Wer eine Handlung vornimmt, die darauf gerichtet ist, die Unabhängigkeit der Eidgenossenschaft zu verletzen oder zu gefährden, eine die Unabhängigkeit der Eidgenossenschaft gefährdende Einmischung einer fremden Macht in die Angelegenheit der Eidgenossenschaft herbeizuführen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft."

Ausländischer Druck

Die Geschichte der Schweiz ist eine fortwährende Geschichte des Freiheitskampfs gegen Anfeindungen von aussen. Aber auch gegen Anfeindungen von Verblendeten und Bequemen im Innern.

Unser Bundesrat Ueli Maurer hat einmal treffend vom ständigen Freiheitsneid des Auslandes und von der ständigen Freiheitsmüdigkeit im Inland gesprochen.

Das gilt auch und ganz besonders in der heutigen Zeit. Es ist hochaktuell.

In einer Zeit, da jeder jeden bedroht. Wo jedem, der nicht gewillt ist, fremdes Recht zu übernehmen, mit sanfter und weniger sanfter Gewalt gedroht wird. Sei dies durch die USA, die OECD, die Uno, die G-20 und in diesen Tagen insbesondere durch die EU.

EU-Kommissionspräsident Barroso oder der EU-Botschafter Jones drohen dem Schweizer Volk vor der Abstimmung über die Initiative gegen die Masseneinwanderung unverhohlen mit Sanktionen, falls sich der Souverän erdreisten sollte, für Beschränkungen zu stimmen.

Unsere schweizerische Freiheit führt stets zu Bewunderung, aber auch zu Neid. Ausländische Regierungen, die ihren Bürgern weniger Freiheit geben, fühlen sich dadurch herausgefordert und verlangen einen Abbau unserer Freiheit.

Schon 1848 passte die Schweiz als Republik mit einer freiheitlich-liberalen Verfassung nicht ins Konzept des monarchistischen Europa.

Die Grossen und Mächtigen hatten kein Verständnis für den freiheitlichen Sonderweg unseres Kleinstaates. Denn sie dachten und denken in den Kategorien der Macht, wir aber in den Kategorien der Freiheit.

Inmitten von heissen und kalten Kriegen

Auch vor hundert Jahren, im Ersten Weltkrieg, wurden im Innern die angebliche Passivität und das Abseitsstehen der Schweiz kritisiert. In den Eliten der Deutschschweiz bewunderte man das Deutsche Reich als grosse Wirtschafts-, Militär- und Kulturmacht.

Umgekehrt hätten manche Eliten der Westschweiz im Ersten Weltkrieg ein Losschlagen auf der Seite Frankreichs gewünscht.

Der Dichter Carl Spitteler warnte damals vor den Grossmächten und vor der Staatsverherrlichung:

"In der Tat lässt sich die ganze Weisheit der Weltgeschichte in einem einzigen Satz zusammenfassen: Jeder Staat raubt, so viel er kann."

Europa-Abstimmung 1992

Hier im Albisgütli, in diesen "Heiligen Hallen" beschloss die Zürcher SVP 1992 als erste Partei in der Schweiz überhaupt die Parole zum "Vertrag über den Beitritt der Schweiz zum Europäischen Wirtschaftsraum" (EWR). Ein grosses Nein!

Der EWR-Vertrag verlangte, dass die Schweiz einen Grossteil des europäischen Rechtes zu übernehmen hätte und sich fremder Gerichtsbarkeit unterstelle, also eine Schweiz "mit fremdem Recht und fremden Richtern".

Genau das Gleiche wird auch heute wieder verlangt mit der institutionellen Bindung an die EU!

Ein typischer Kolonialvertrag! Ein Schlag gegen Unabhängigkeit und Freiheit.

Der Bundesrat schrieb in seiner Botschaft ans Parlament:

"Unsere Teilnahme am EWR kann nicht mehr als das letzte Wort in unserer Integrationspolitik gelten. Sie ist im Rahmen einer Europa-Strategie zu sehen, die in zwei Phasen ablaufen soll und den vollumfänglichen Beitritt der Schweiz zur EG zum Ziel hat."

1992 prasselte eine ungeheure Propagandalawine auf das Schweizer Volk nieder. Bundesrat, Parlament, Kantonsregierungen, die Economiesuisse und sogar der Schweizerische Gewerbeverband bedrohten die Bürger: Das Ja zum EWR-Vertrag und also zum späteren EU-Beitritt sei die einzige Möglichkeit für die Schweiz.

Die Economiesuisse prophezeite bei einem Nein den Untergang der Schweizer Wirtschaft und verlangte eine Öffnung der Schweiz - unter der man die Integration der Schweiz in die EU (damals noch EG) verstand. Das sei der alternativlose Weg der Schweiz.

Es gibt nichts Neues unter der Sonne - auch heute nicht. Heute hören Sie wieder die gleichen falschen Propheten im Zusammenhang mit der Volksinitiative gegen die Masseneinwanderung. Die gleiche Classe politique und die gleiche Classe économique behaupten, die Masseneinwanderung sei zum Wohl des Landes.

Das gleiche Muster werden wir in den kommenden Monaten in Bezug auf die "institutionelle Anbindung" erleben.

Lasst euch nicht irreführen!

Aber wir rufen das Schweizer Volk auf: Lasst euch nicht irreführen! Horcht auf eure innere Stimme, verteidigt Freiheit und Unabhängigkeit! Die Wirtschaftsverbände und die Manager sind in diesen Fragen schlechte Ratgeber! Dasselbe gilt für die Classe politique. Das sollte uns die Geschichte lehren!

Nachdem die Schweizer sich am 6. Dezember 1992 erdreistet hatten, den EWR- und EU-Beitritt abzulehnen, kam die Quittung von der Regierung in der Art, wie seinerzeit vom Direktorium der Helvetischen Republik.

Noch am Abstimmungssonntag vom 6. Dezember 1992 kommentierte der damalige Wirtschaftsminister Jean-Pascal Delamuraz in ehrlicher Empörung mit zornesrotem Gesicht die Tatsache, dass bei einer Rekordstimmbeteiligung von 78,8 Prozent Volk und Stände den EWR-Vertrag und damit den Beitritt zur EU abgelehnt hatten.

"'C'est un dimanche noir, rief er in die Mikrofone. Die Schweiz sei verloren! Der europäischen Jugend - nicht der Schweiz - gehöre die Zukunft. So wurde mit dem Schweizer Volk abgerechnet.

Herr Delamuraz konnte bei seinem Bedauern über die missliche Zukunft der Schweizer Jugend nicht wissen, dass im Jahr 2014 die Jugendarbeitslosigkeit etwa im EU-Land Spanien bei sechzig Prozent liegen würde! Doch genau wie der Bundesrat damals vor und nach der EWR-Abstimmung falsch prognostizierte, prognostiziert er auch heute wieder falsch: Es gebe keine Alternativen - weder zur Masseneinwanderung noch zu den institutionellen Bindungen an die EU.

Wir können nur hoffen, dass auch in diesen kommenden Abstimmungen, jener über die Masseneinwanderung und jener über die an die EU, die Schweiz wie 1992 ihren eigenen, bewährten Weg geht und unerbittlich an der Freiheit und Unabhängigkeit festhält.

"Paradies EU"

Ein Blick auf Europa zeigt deutlich, was aus der damals so zum Paradies erklärten Europäischen Union geworden ist.

Aus der Prophezeiung des damaligen EU-Funktionärs Jacques Delors, der 1992 den Schweizern versprach, die Arbeitslosigkeit sei im Jahre 2000 innerhalb der EU überwunden, ist das Gegenteil geworden.

Die Jugendarbeitslosigkeit erreicht Rekordwerte. Bei den Erwachsenen sind 26,7 % ohne Arbeit, in Griechenland sogar 27,3 %. Die durchschnittliche Arbeitslosenquote in der Euro-Zone liegt bei 12,1 %.

Die Verschuldenskrise der EU-Staaten ist erschreckend. Die gemeinsame Euro-Währung erweist sich - wie wir vorausgesagt haben - als Desaster.

Mit Statistiken wurde geschummelt, getrickst und gefälscht. Gewisse Länder erfüllten die vorher vereinbarten Bedingungen nicht annähernd - und wurden trotzdem in den gemeinsamen Währungsraum aufgenommen.

Und an diese intellektuelle Fehlkonstruktion will man uns <"institutionell" binden!

Das bedeutet die Preisgabe der Unabhängigkeit und damit der Freiheit. Zum Nachteil der Schweiz!

Meine Damen und Herren, weil die Schweizer Stimmbürger an der Unabhängigkeit und Freiheit festhielten, geht es dieser am 6. Dezember 1992 von Wirtschaftsverbänden und der Classe politique für verloren erklärten, ja geradezu totgesagten Schweiz im Vergleich zu Europa gut. "Die Schweiz - Insel des Wohlstandes", lese ich in ausländischer Presse.

Institutionelle Bindung an die EU

Die Schweizer Stimmbürger (ich rufe in Erinnerung: In der Schweiz ist dies der Souverän) sehen heute die "Fehlkonstruktion EU" und den Wert der schweizerischen Unabhängigkeit. Und zwar viel klarer, als dies 1992 der Fall war.

Darum wollen heute neunzig Prozent der Schweizer keinen EU-Beitritt. Leider ist das in Bundesbern genau umgekehrt.

Auch ist offensichtlich, dass die Schweizer kein fremdes Recht automatisch übernehmen und keine fremden Richter wollen. Darum lehnen wir die Forderung des EU-Kommissionspräsidenten Barroso ab, wonach die Schweiz "institutionellen Einbindungen in den EU-Entscheidungsfindungsprozess und in die EU-Rechtsprechung" eingehen müsse.

Herr Barroso droht: Sonst gebe es keine weiteren bilateralen Verträge. O, Herr Barroso, zum Glück braucht die Schweiz keine Verträge mehr. Bittsteller ist die EU - nicht die Schweiz. Auch wenn möglicherweise einige in der Bundesverwaltung noch als "Demandeurs" auftreten - weil sie in die EU wollen.

Aber was tut die Schweiz mit dieser Forderung aus Brüssel? Leider gehen wir hier noch weitgehend auf sumpfigem Gelände. Was wir wissen, ist nur, dass der Bundesrat diesen Angriff auf die Unabhängigkeit nicht zurückweist.

Wir wissen auch, dass der Bundesrat am 18. Dezember 2013 das Mandat für Verhandlungen mit der Europäischen Union im institutionellen Bereich verabschiedet hat. Aber was er konkret verabschiedet hat, wissen wir nicht. Eine Herausgabe dieses Mandats sei nicht möglich, beschied uns das EDA. Diese Geheimniskrämerei macht uns misstrauisch. Da ist etwas faul im Staate Schweiz!

Wir wissen auch: Der Bundesratsbeschluss umfasst offenbar vier Seiten. Da steht wohl vieles drin, was wir Bürger nicht wissen dürfen!

Also hören wir auf den Text und die Aussagen des Aussenministers an der Pressekonferenz vom 18. Dezember 2013. Dort heisst es: Der Bundesrat wolle "den bilateralen Weg erneuern und stärken, um den Wohlstand und die Unabhängigkeit der Schweiz weiterhin zu garantieren".

Das tönt nicht schlecht, aber um die Unabhängigkeit zu garantieren, braucht es doch kein vierseitiges Mandat an die EU. Das Einhalten von Artikel 2 der Bundesverfassung genügt.

Oder will man fremdes Recht und fremde Richter übernehmen, was die Unabhängigkeit zerstört, um die Unabhängigkeit zu garantieren? Ist es etwa wie damals vor zweihundert Jahren? Man bringt die "liberté", um die Freiheit zu zerstören?

Natürlich ist die Versuchung gross, alles, was man mit der EU vereinbart, als "Wahrung der Unabhängigkeit" zu bezeichnen.

Herr Staatssekretär Rossier hat die Sache vor einem halben Jahr auf eine Kurzformel gebracht: "Ja, es sind fremde Richter, es geht aber auch um fremdes Recht." Diese Worte kann man drehen und wenden, wie man will: Sie verstossen gegen unsere Freiheit, gegen unsere Unabhängigkeit und gegen die direkte Demokratie. Das wollen wir nicht!

Verschleierung

Aber der Bundesrat beruhigt: Die gewählte Lösung beinhalte keine automatische Übernahme von EU-Recht. Lediglich eine dynamische!

Was ist jetzt das wieder "Cheibs"? Ist die dynamische schneller als die automatische?

Weiter lesen wir: Die Schweiz müsse die Möglichkeit haben, unter Einhaltung sämtlicher nationaler Verfahren (zum Beispiel durch ein Referendum) darüber zu entscheiden, ob sie neues EU-Recht in ein bilaterales Abkommen übernehmen will. Also kein Unterschied zu heute? Könnte man meinen!

Und zu den fremden Richtern heisst es verharmlosend: Fragen zur Auslegung von EU-Recht, das Teil eines bilateralen Abkommens ist, könnten bei Bedarf von der Schweiz oder von der EU dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) vorgelegt werden.

Was ist das jetzt wieder für eine "cheibe" Sprache? Gerichte werden doch zum Richten angerufen und nicht, um eine Meinung abzugeben. Was versteckt sich hier hinter dieser Formulierung?

Dann liest man weiter und erfährt das Gegenteil:

"Der Europäische Gerichtshof legt das EU-Recht verbindlich aus. Differenzen werden auf dieser Grundlage durch die beiden Parteien einvernehmlich beigelegt." Falls dies nicht gelingt, können verhältnismässige "Ausgleichsmassnahmen" bis hin zur teilweisen oder vollständigen Suspendierung des entsprechenden Abkommens ergriffen werden.

Aha, meine Damen und Herren, jetzt ist der Schuss draussen: Das fremde Gericht entscheidet. Will die Schweiz diesen Entscheid nicht akzeptieren, führt dies zu Sanktionen gegen die Schweiz. Das neue Wort für Sanktionen heisst jetzt "Ausgleichsmassnahmen".

Das ist eines freien Staates unwürdig und verletzt unsere Unabhängigkeit. Was das heisst, haben wir schon vor zweihundert Jahren erlebt. Wir wollen keine solchen Zustände mehr! Kein fremdes Recht und keine fremden Richter! Auch keine Scheinsouveränität.

Da wird so getan, Herr Bundespräsident, als würde man der EU die Stirn bieten und die schweizerische Unabhängigkeit wahren. Dabei wird in Wirklichkeit der Wunsch der EU zur institutionellen Einbindung der Schweiz erfüllt. Das dulden wir nicht!

Obwohl Volk und Stände 1992 nach einer aufwühlenden Auseinandersetzung den Beitritt der Schweiz zum EWR verworfen haben, will der Bundesrat 2014 das Land den EU-Gesetzen und den EU-Richtern unterwerfen. Er will die Wichtigkeit dieses Geschäfts zudecken und es als blosses Routinegeschäft verkaufen.

Was man Erneuerung des Bilateralismus nennt, ist in Tat und Wahrheit ein grosser Schritt zum EU-Beitritt.

Es ist der EU-Beitritt auf Samtpfoten! Ein EU-Beitritt mit verbundenen Augen!

Dieser Vertrag muss wie der EWR-Vertrag dem obligatorischen Gesetzesreferendum unterstellt werden und ist abzulehnen.

Ihnen - Herr Bundespräsident - und uns allen wünsche ich ein gutes Jahr. Und ich rufe zu Ehren unseres unabhängigen Landes: Viva la Svizra! Viva la Svizzera! Vive la Suisse! Es lebe die Schweiz!

Von Christoph Blocher, Nationalrat

Schweizerzeit, 31.01.2014

 

 

 

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