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ACHTUNG - SLOWENISCHE AUTOBAHNEN

Was auf den Autobahnen in Slowenien (EU) passiert

Das brutale Beschädigen der Fahrzeuge und Gefährdung des Lebens von Fahrern und Mitreisenden

Am Donnerstag den 19.08.2010. habe ich mich über die Richtung Thun-Chiasso-Milano-Trieste-Ljubljana-Zagreb auf den Weg nach Kroatien gemacht. Bei der Einfahrt nach Slowenien habe ich ihre Autobahn-Vignette Gekauft ( der Preis beträgt 95-Euro für ein Jahr, 30-Euro für ein Monat).

Im Vergleich zur Schweiz, wo die Vignette für ein Jahr 40.- CH kostet, ist Preis der slowenischen Vignette deutlich zu hoch in Vergleich zumAutobahnen-Netz in der Schweiz.

 

Früher haben die Slowenen die Gebühren für die Nutzung ihrer Autobahnen, wie in Italien üblich, durch Zahlungsstationen auf der Autobahn erhoben. Trotz der Einführung der Vignette wurden die Durchfahrten durch die ehemaligen Zahlungsstationen beibehalten, so dass es dort zu unnötigen Stauentwicklungen kommt, in Vergleich zur Schweiz. Der Autobahn Abschnitt Sezana-Ljubljana-Zagreb (cca 250 Km) hat 3 solcher Stationsdurchfahrten.

Am Montag den 30.08.2010. war ich auf dieser Strecke auf dem Rückweg in die Schweiz (übernachtet habe ich im Hotel "Grosuplje" vor Ljubljana). Bei der Durchfahrt durch die Station bei Sezana, cca 9.30 Uhr, zwischen den Betonabschrankungen und den Zahlungskabinen wurde bei grünen Licht der Schlagbaum auf die Windschutzscheibe heruntergelassen und hat das Glas auf die Windschutzscheibe zerschlagen. Der Beamte vor Ort hat mir erklärt, dass bei den Autolenkern, wie ich, diese Methode angewendet wird, mit anderen Worten, das Auto beschädigt und das Leben des Fahrers und der Mitreisenden gefährdert wird.

Wegen des angeführten Vorfalls empfehle ich allen Autoreisenden, besonders den meinen Schweizern und Kroaten, Slowenien zu meiden. Diese Empfehlung werde ich von Bern bis Bruxelles, über Oestereich und Deutschland bis zur Kroatien weiterleiten. Auf dem juristischen Wege werde ich eine entsprechende Entschädigung wegen dem erlittenen Schock, Gefährdung der Gesundheit und des Lebens, der Sachbeschädigung sowie den Folgenkosten des unnötigen und gefährlichen Zwischenfalles , einfordern.

J.M. Cinzek, CH-Thun, 02.09.2010.


 

 

02.10.2010.

 

 

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